Tischtennis - Lock-Down Nr. 2

Gemäß der 8. bayerischen infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 2. November) ist die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. (§10 Abs. 1). Zu diesem Zweck ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten zulässig (§10 Abs. 3).

Deshalb darf der Sportheim-Saal für Tischtennis genutzt werden. Infolge des strikten Kontakt-verbotes gelten nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart folgende Regeln:

  • Es darf nur ein Trainingspaar im Saal trainieren.
  • Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden. Danach sind sie wie bisher zu reinigen.
  • Aufeinanderfolgende Trainingspaare dürfen sich nirgendwo begegnen (d.h. nicht mehr als zwei nicht zu einem Hausstand gehörende Personen gleichzeitig in Saal, Treppenhaus, Flur, WC, Umkleide und Dusche).

Jeder Nutzungswunsch ist anzumelden und vom Verein freizugeben. Zuständig ist der Hygienebeauftragte (M.0170-2963001).

 
Gänheim, den 13. November 2020                                                     Stefan Scheuring
(Hygienebeauftragter)

 

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