wp djk 100 corona
❗Gastro=2GSport-Sonstiges=2G+Personal=3G❗
Vorbemerkung des DjK-Hygienebauftragten

Seit Mittwoch, 15. Dezember, setzt die 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Vorgaben des bundesdeutschen Infektionsschutzgesetzes um. Seit Dienstag, 28. Dezember, sind Einschränkungen im privaten Bereich in Kraft, die auch in den Vereinseinrichtungen private Zusammenkünfte (Privatveranstaltungen) nur noch mit höchsten 10 geimpften oder genesenen Personen zulassen. Sport- und Wirtschaftsbetrieb der DjK sind davon nicht berührt. Für den Verein bedeutsam ist, dass für Ehrenamtliche mit Kontakt (Übungsleiter, Bedienungen u.ä.) wieder die 3-G-Regel gilt (Test reicht aus, vgl. Arbeitsplatz), für Wirtschaftsgäste und Sportler im Freien die 2-G-Regel (kein Test), für Sportler in Gebäuden, Zuschauer und Besucher sonstiger Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien die 2-G-plus-RegelSeit Mittwoch, 14. Januar entfällt bei der 2-G-plus-Regel die Testpflicht für Geimpfte ab dem Tag der Auffrischungsimpfung oder Genesung nach "Durchbruchsinfektion"für Genesene ab dem Tag der Nachimpfung bzw. Genesung nach ZweitinfektionEhrenamtliche ohne Kontakt haben jederzeit freien Zutritt zur Sportanlage (außen und innen). Alle Nutzer müssen FFP2-Maske tragen (außer beim Sport und am Tisch), Ehrenamtliche und Kinder medizinischen Mund-Nasen-Schutz, Kleinkinder und befreite Personen nichts. Kapazitätsbegrenzungen sind für sportliche und sonstige Veranstaltungen wieder eingeführt, für gastronomische nicht!


Was im einzelnen gilt

Gebäudezutritt

  • Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahre haben bedingungslosen Zutritt zum Gaststättenbetrieb in den DjK-Gebäuden und im Freien sowie zum Sportbetrieb (Training, Wettkampf) im Freien. Für den aktiven Sport (Training, Wettkampf) in den DjK-Gebäuden und für alle anderen Veranstaltungen (Zuschauer, Versammlungen, Feiern) in den DjK-Gebäuden und im Freien benöigen sie zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung (PCR, PoC-Antigen). Die Testnachweispflicht entfällt für Geimpfte, die eine Auffrischungsimpfung oder Genesung nach "Durchbruchsinfektion" nachweisen, für Genesene, die eine Nachimpfung oder Genesung nach Zweitinfektion nachweisen, für Kinder unter 14 Jahre, die regelmäßigen Schulbesuch nachweisen (Schulbestätigung, Schülerausweis).
  • Minderjährige Schüler (6-17 Jahre), die in der Schule regelmäßig gestestet werden, haben auch in den Ferien in den DjK-Gebäuden und im Freien bedingungslosen Zutritt zum Gaststättenbetrieb und zum Sportbetrieb (Training, Wettkampf). Für den Besuch aller anderen Veranstaltungen (Zuschauer, Versammlungen, Feiern) müssen sie nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
  • Nicht Geimpfte und nicht Genesene ab 14 Jahre, die keine Schüler sind,
    • haben als Sportler, Gäste oder Besucher keinen Zutritt zum DjK-Gelände und zu den Gebäuden.
    • haben als ehrenamtlich Tätige mit Kontakt Zutritt mit negativem Testnachweis
    • haben als ehrenamtlich Tätige ohne Kontakt jederzeit freien Zutritt.
    • haben zur Abholung von Speisen und Getränken jederzeit freien Zutritt.
  • Alle Testarten (PCR, PoC-Antigen) sind möglich, Nachweise über betriebliche Testungen von Berufstätigen und Schultestungen von Auszubildenden sind zulässig. Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht gemacht und auf einem Vereinsvordruck dokumentiert werden. Nach der Veranstaltung sind die Selbsttestnachweise dem Hygienebeauftragten zu übergeben, der sie  14 Tage lang aufbewahrtDer Selbsttest kann auch beim Hygienebeauftragten (Gänheim, Frankenstr. 24) gemacht und von diesem bescheinigt werden.
  • Wer eine Veranstaltung durchführt (Übungsleiter, Mannschaftsführer, Wirtschaftsdienst, externer Veranstalter), übernimmt die Kontroll- und Aufsichtspflicht und das Hausrecht des Vereins.

Abstand-Hygiene-Atemmaske

  • 1.50 m Abstand ist in den DjK-Gebäuden und im Freien zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten einzuhalten, es sei denn am festen Sitzplatz oder beim Sport, der nach wie vor mit Kontakt stattfinden darf.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie während des Aufenthaltes bei gege-benem Anlass (plötzlicher Husten, Körperkontakt mit anderen Personen u.ä.) sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Nutzer (Sportler, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer), die in den Gebäuden unterwegs sind (Betreten, Verlassen, Gang zu Gaststätte, Saal, Toilette, Dusche, Funktionsräume usw.) müs-sen eine FFP2-Maske tragen, Personal mit Publikumskontakt (Übungsleiter, Thekendienst, Bedienung usw.) einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske). Das gilt ausdrücklich auch für Geimpfte und Genesene. Beim Sport und am festen Platz (Sportpause, Gaststättentisch, Küchendienst) darf die Maske abgenommen werden.

Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept

  • Kontaktdaten müssen nur bei Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmern erfasst werden, darunter nicht. Die Daten sind nach 4 Wochen zu vernichten.
  • Für die DjK-Sportanlage muss ein Hygienekonzept vorliegen, darüberhinaus für Veranstaltungen und Versammlungen ab 100 Personen. Die Konzepte sind dem Landratsamt Main-Spessart auf Verlangen vorzulegen.

Sport, Gastronomie, Veranstaltungen, Sitzungen

  • Sportbetrieb (Training, Wettkampf) höchstens ein Viertel Kapazitätenauslastung (Saal= 35)
  • Gaststättenbetrieb (regelmäßig und Sonderveranstaltungen): feste Sitzplätze, volle Kapazitätenauslastung (Gaststätte= 60, Saal= 140, Tennishäuschen= 20), Sperrstunde 22-5 Uhr.
  • Veranstaltungen (Feiern, geschlossene Gesellschaften) sind den Kontaktbeschränkungen nach § 3 unterworfen, d.h. ab 28.12.2021 nur bis zu 10 Geimpfte und/oder Genesene.
  • Sitzungen (Vorstand, Vereinsausschuss) sind den Bestimmungen des IfSG § 28b zum betrieblichen Infektionsschutz unterworfen, d.h. es gilt 3-G.

 

Joomla templates by a4joomla