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 corona

❗Ab 10. Okt. 3-G für Sportler und Gäste
❗Wir wenden die 3-G-Plus-Option nicht an
Bescheinigter Selbsttest beim Hygienebeauftragten möglich (T.09363/80911)
  • Jederzeit freien Zutritt zum DjK-Sportheim und den Nebengebäuden haben - unabhängig von der Inzidenz und ohne Nachweispflicht - Vorstandsmitglieder, Übungsleiter, Bedienun-gen, Reinigungskräfte und andere DjK-Mitarbeiter, wenn sie ihre Funktion ausüben, sowie Vorschulkinder und Schüler (auch in den Ferien).

  • Sportler, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer und andere Nutzer haben ebenfalls freien Zutritt zu den Gebäuden, solange die Inzidenz im Landkreis Main-Spessart 35 nicht überschreitet, ansonsten nur mit Nachweis der Genesung, Impfung oder TestungZugelassen sind PCR-Test (48 Std.), Schnelltest (24 Std.) und Selbsttest, der vor Ort unter Aufsicht gemacht wer-den muss.

  • Nutzer (Sportler, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer), die in den Gebäuden unterwegs sind (Betreten, Verlassen, Gang zu Gaststätte, Saal, Toilette, Dusche, Funktionsräume usw.) und Personal mit Publikumskontakt (Thekendienst, Bedienung usw.), müssen einen medizini-schen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) tragen. Das gilt ausdrücklich auch für Genesene und Geimpfte. Beim Sport und am festen Platz (Sportpause, Gaststättentisch, Küchendienst) darf die Maske abgenommen werden. 

  • Sowohl für sportliche als auch gastronomische als auch sonstige Veranstaltungen gibt es im Freien und in Gebäuden keine Teilnehmerobergrenze mehr. Abstand zu halten, wird nicht mehr vorgeschrieben, wohl aber empfohlen, insbesondere wenn kein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

  • Kontaktdaten müssen nur noch bei gastronomischen (Gaststättenbetrieb, Stammtisch, Ern-tedankessen usw.) und kulturellen Aktivitäten (Theater u.ä.) erfasst werden, beim Sport nicht mehr.
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