11. BayIfSMV - Änderung vom 18. Januar

Erstellt am Montag, 18. Januar 2021 00:00
Geschrieben von Stefan Scheuring

Heute, am 18. Januar tritt die 2. Änderung der 11. bayerischen infektionsschutz-maßnahmenverordnung in Kraft. Beim Einkaufen und bei Benutzung des ÖPNV müssen Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene nun FFP2-Masken tragen, die dem Fremd- und Selbstschutz gleichermaßen dienen. Für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bleibt es bei der Verpflichtung zum Fremdschutz, d.h. einfachen Mund-Nasen-Masken, Gesichtstüchern, Schals etc. Kleinkinder und Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit.

Vor genau einer Woche erst trat die 1. Änderung der 11. bayerischen infektionsschutzmaß-nahmenverordnung in Kraft. Seitdem dürfen sich - wie zu Beginn der Pandemie - in der Öffentlichkeit und im Privaten Mitglieder eines Haushaltes nur noch mit einer einzigen haushaltsfremden Person treffen. Das gilt auch weiterhin.

Am 16. Dezember, kurz vor Weihnachten, war die mittlerweile zweimal geänderte 11. bayer-ische infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der ursprünglichen Fassung in Kraft getreten. Sie reagierte auf die trotz Präventivmaßnahmen anhaltend hohen Neuinfektionen mit weiteren Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen untertags und nächtlichen Ausgangssper-ren. Im politischen Ringen um die "hotspotverdächtigen" Jahreswechselveranstaltungen mussten Christmetten und Silvesterpartys hinter dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung hintanstehen.

Das gilt für den Breitensport im Verein schon seit 2. November und vorläufig bis 28. Februar fort.

Mindestens bis dahin wird die DjK-Sportanlage geschlossen bleiben, das sportliche und wirtschaftliche Vereinsleben stillstehen!

 i.A. Stefan Scheuring (Hygienebeauftragter)