8. BayIfSMV - Änderung vom 13. November

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Heute, am 13. November, tritt die 1. Änderung der 8. bayerischen infektionsschutzmaßnahmen-verordnung vom 2. November in Kraft. Danach ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen nun grundsätzlich untersagt.

Erlaubt ist weiterhin die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (§ 10 Abs. 1). Zu diesem Zweck ist nur noch der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen und anderen Sportstätten unter freiem Himmel zulässig (§ 10 Abs. 3).

Das DjK-Sportheim ist bis auf weiteres geschlossen. Jahreszeiten- und witterungs-bedingt dürfen auch die Rasen- und Tennisplätze nicht mehr betreten werden. 

 i.A. Stefan Scheuring (Hygienebeauftragter) 

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